Steuererklärung.

Wir füllen Ihre Steuererklärung aus.

Sind alle Unterlagen komplett? Haben Sie auch nichts vergessen? Keine Sorge: Wir stellen Ihnen im Vorfeld Ihrer Steuererklärung genau die richtigen Fragen und weisen früh genug auf Möglichkeiten der Steueroptimierung hin. Nach dem Steuerrecht der Schweiz existieren eine Fülle an Möglichkeiten, wie Sie Steuern senken und am Ende mehr Geld auf Ihrem Konto haben können.

Unser Unternehmen unterstützt Sie in ganzheitlicher Perspektive. Was bedeutet das konkret? Wir übernehmen auf Wunsch nicht nur Ihre Steuererklärung, sondern geben Ihnen gerne auch weiterführende Tipps für Ihre finanzielle Freiheit.

Natürlich wenden wir uns mit unseren Dienstleistungen auch an Einzelfirmen und liefern in diesem Kontext eine Rundum-Beratung. Wer als Unternehmer auftritt, hat naturgemäss noch weit mehr Möglichkeiten einer kreativen und gewinnorientierten Finanz- und Steuergestaltung.

Ihre Vorteile:

  • Zeit & Geld sparen

  • 1 Ansprechperson für zusätzliche Finanzfragen

  • Optimierung der Steuererklärung

Lassen Sie uns Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Damit gewinnen Sie Zeit und können im Optimalfall auch noch Steuern sparen.

Dokumente & Fristen.

Wir verstehen, wie stressig die Zeit der Steuererklärung sein kann. Damit Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen, haben wir für Sie eine umfassende Checkliste und eine Übersicht über wichtige Fristen zusammengestellt. Es ist unser Ziel, Ihnen den gesamten Prozess so einfach wie möglich zu gestalten. Unsere Checkliste und die Fristenliste sollen sicherstellen, dass Sie wissen, welche Dokumente für das Ausfüllen der Steuererklärung nötig sind und Sie keine Steuerfristen versäumen. Klicken Sie auf die untenstehenden Links, um die Checkliste herunterzuladen und sich die Fristen einzuprägen.

Team für Steuerberatung
Team für Steuerberatung

Steuererklärung von unseren Experten ausfüllen lassen.

Sparen Sie Zeit und melden Sie sich jetzt. Wir helfen Ihnen bei Ihrer Steuererklärung genau dort, wo Sie uns brauchen. Wir erledigen alles komplett für Sie, unabhängig davon, ob Sie ledig sind oder verheiratet, ob Sie in einem Konkubinat leben oder Kinder haben – wir finden die passenden Steuerlösungen für Privathaushalte. Der Ablauf ist von Anfang bis Ende transparent und gerne erläutern wir Ihnen die einzelnen Schritte. Auf Basis langjähriger Erfahrung arbeiten wir mit diversen Checklisten und prüfen all Ihre Angaben genau. Dass wir dabei stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind, versteht sich von selbst. Hinzu kommt, dass wir uns als Experten für das Steuerrecht in den einzelnen Kantonen, vor allem Bern, Aargau, Solothurn und Freiburg, verstehen und entsprechend alle Fristen im Auge behalten.

Ein Ansprechpartner für die Steuererklärung.

Für Ihre Steuererklärung wird Ihnen ein persönlicher Berater aus ihrer Region zugeteilt, der für Sie nicht nur die Unterlagen studiert und die Steuererklärung ausfüllt, sondern auch für zukünftige Fragen und Verbesserungen jederzeit gerne für Sie erreichbar sein wird.

Anders als bei der Konkurrenz werden Sie bei uns den zuständigen Berater oder die zuständige Beraterin persönlich kennen lernen und die Freigabe der Steuerklärung wird jeweils gemeinsam abgesprochen. Sie werden jederzeit darüber im Bild sein, was wir erarbeiten.

Für komplexe Fälle in Erbschaften oder Firmenübernahmen haben wir die richtigen Partner an unserer Seite.

Beratungsgespräch für die Steuererklärung
Unterlagen für die Steuererklärung

Unterlagen für die Steuererklärung.

Die Unterlagen dürfen Sie uns per Mail / Post zukommen lassen oder natürlich auch gerne direkt bei uns vorbeibringen. Bei der Freigabe erhalten Sie kostenlos einen Beratungstermin für den Abschluss der Steuererklärung sowie für das Besprechen von möglichen Optimierungen.

Gerne werden wir auch komplexere Fälle mit Ihnen ausarbeiten, denn wir finden immer eine Lösung. Wir freuen uns auf Sie und sind sicher, für Sie einen Mehrwert generieren zu können.

Lassen Sie uns Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Damit gewinnen Sie Zeit und können im Optimalfall auch noch Steuern sparen.

Steuer- und Pensionsplanung mit 360 Consulting

Steuer- und Pensionsplanung.

Die Steueroptimierung kann eng mit der Pensionsplanung verbunden sein. Wer bereits heute vorsorgt, der reduziert seine Steuerbelastung und profitiert zusätzlich im Alter. Dies bezieht sich sowohl auf den Erwerb eines Eigenheims als auch für den Bezug der Vorsorgegelder aus der zweiten und dritten Säule. Sie möchten wissen, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist? Wir verraten es Ihnen gerne und unterbreiten Ihnen zu jeder Situation auch alternative Vorschläge.

Prüfung der Steuerveranlagung.

Nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, erhalten Sie die Steuerveranlagung. Doch nicht immer rechnet das Finanzamt korrekt oder berücksichtigt alle Abzugsmöglichkeiten. Deshalb prüfen wir auf Wunsch Ihre Veranlagung sorgfältig. Sollte sich dabei eine Einsprache als sinnvoll erweisen, verfassen wir diese für Sie und begleiten Sie bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens.

Prüfung der Steuerveranlagung
Steuer- und Pensionsplanung mit 360 Consulting

Abzüge in der Steuererklärung.

Sie können verschiedene Kosten bei der Steuererklärung geltend machen: von Berufskosten und Unterhalts- und Reparaturkosten Ihrer Immobilie über Versicherungsprämien bis zu Krankheits- und Unterhaltsausgaben. Gemeinsam erarbeiten wir, welche Abzüge Sie geltend machen können. Damit verringern Sie Ihre Steuerlast spürbar und nutzen alle legalen Möglichkeiten.

Haben Sie Fragen zur Steuererklärung?

Wir beraten Sie unabhängig.

Steuern bei der Übernahme einer Immobilie oder einer Erbschaft.

Die Übernahme einer Liegenschaft oder einer Erbschaft verändert Ihr Vermögen und hat direkten Einfluss auf Ihre gesamte finanzielle Situation – oft verbunden mit erheblichen Steuerfolgen. Wir zeigen Ihnen, welche Freibeträge Ihnen zustehen, wie Sie Nachlasskosten geltend machen können und welche steuerlichen Auswirkungen Übertragungen innerhalb der Familie haben. Mit einer klaren und vorausschauenden Strategie vermeiden Sie unnötige Abgaben und behalten stets den Überblick.

Prüfung der Steuerveranlagung
Steuer- und Pensionsplanung mit 360 Consulting

Steuern bei der Heirat.

Die Heirat führt zu neuen Steuersätzen und verändert Freibeträge sowie Abzüge. Wir zeigen Ihnen, wann sich eine gemeinsame Veranlagung lohnt oder ob getrennte Steuererklärungen besser sind. Gemeinsam prüfen wir, wie sich Kinderzulagen, Abzüge und das gemeinsame Einkommen optimal verteilen lassen. So finden Sie die für Sie steuerlich günstigste Lösung und starten entspannt in den neuen Lebensabschnitt.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir beraten Sie gerne.

Rundum-Beratung.

Unsere Rundum-Beratung können Sie auch beifolgenden Themen in Anspruch nehmen.

Versicherungen
Versicherungen
Vorsorge
Vorsorge
Immobilien
Immobilien
Finanzplanung
Finanzplanung

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick:

Wir können Ihnen bei der korrekten Deklaration des steuerbaren Einkommens sowie möglicher Abzüge bestimmt weiterhelfen. Hier gelten spezielle Bestimmungen der Vorsorgeleistungen sowie der Abzugsmöglichkeiten. Die Zusammenhänge der zweiten Säule und der möglichen Steuerabzüge sind äusserst spannend. Dazu sollte man dringend die versicherten Löhne in der 1. und 2. Säule überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Gerne dürfen Sie die Rechnung via Twint oder E-Banking begleichen.

Wir verzichten bewusst auf eine Zahlungsabwicklung mit Bargeld.

Korrekte Abzüge sowie Umbauplanungen sind unsere Stärke – gerne helfen wir Ihnen in diesem Thema und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf.
Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, auf welche Details wir bei der Steueroptimierung achten müssen. Wir erledigen unsere Dienstleistungen für Privatpersonen, wie auch für Einzelfirmen stets zu einem fairen Preis. Dazu sind wir immer auf dem neusten Stand und streben eine moderne, rasche und kundenorientierte Abwicklung an. Unsere konsequente Vorwärtsstrategie bringt auch Sie als unseren Kunden bestimmt weiter.

Wir haben Ihnen für die Fristen ein Formular der jeweiligen Kantone erstellt.

Dies hängt vor allem von Ihrer persönlichen Einkommenssituation ab, wie auch von den Anlageklassen mit Ihren unterschiedlichen Auswirkungen. Wir wissen genau, was zu beachten ist und weisen Sie gerne darauf hin.

Wir sind stets um eine schnelle Abwicklung bemüht, sodass der Folgetermin in der Regel in der kommenden Woche stattfindet.

Die Beratung ist individuell auf den Wunsch des Kunden angepasst. Bei Bedarf kann dieser sehr kurz gehalten werden und wir sind in 20 bis 30 Minuten fertig. Für eine Rundumberatung nehmen wir uns aber auch gerne länger für Sie Zeit.

Bereits bei einer einfachen Steuererklärung für Einzelpersonen kann mit einer individuellen und kompetenten Beratung schnell einmal viel eingespart werden. Die Frankenbeträge variieren hier von mehreren hundert bis sogar mehreren tausend Franken.

Sie dürfen uns die Unterlagen per Post/Mail zusenden oder direkt im Büro vorbeibringen. Bei komplexeren Fällen ist es empfehlenswert, bereits bei der Abgabe einen Termin zu vereinbaren.

Danach werden die Unterlagen überarbeitet, so rasch wie möglich mit Ihnen zusammen besprochen und die Freigabe wird für Sie erledigt. Bei später auftretenden Fragen zur Veranlagung sind wir gerne für Sie erreichbar.

Für eine einfache Steuererklärung werden CHF 150.00 verrechnet. Bei einer komplexeren Steuererklärung wird nach Aufwand verrechnet. Bei weiteren Fragen stehen unsere Mitarbeitende gerne zur Verfügung.

Typische Abzüge sind u. a. Berufsauslagen (Arbeitsweg, Mehrkosten Verpflegung), Weiterbildungskosten, Kinderbetreuung, Einzahlungen in Säule
3a, Krankheits-/Unfallkosten, Spenden sowie bei Eigentümer/innen Unterhalt an
Liegenschaften und Hypothekarzinsen. Die genauen Regeln und Pauschalen sind
Kantonal geregelt.

Es gibt keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen sind Ehepartner/innen und direkte Nachkommen befreit; bei weiter entfernten Verwandten oder Dritten fällt oft eine Steuer an. Zudem kann Vermögen aus der Erbschaft künftig der Vermögenssteuer unterliegen.

Beim Kauf entstehen je nach Kanton Handänderungssteuern oder -gebühren (typisch 1–3 % des Kaufpreises) sowie Grundbuch-/Notariatskosten. Beim Erbgang oder Schenkung ist die Handänderung oft gebühren-/steuerbegünstigt; die Grundstückgewinnsteuer wird in solchen Fällen in der Regel aufgeschoben und erst beim späteren entgeltlichen Verkauf fällig (latente Steuerlast). Ab Besitzantritt unterliegen Sie dem Eigenmietwert und können Hypothekarzinsen sowie Unterhalt abziehen.

Sie werden ab dem Heiratsjahr gemeinsam veranlagt. Massgebend ist der Zivilstand per 31. Dezember: Ab diesem Datum erhalten Sie eine gemeinsame Steuererklärung und Schlussabrechnung; bereits bezahlte Raten werden angerechnet. Das kann die Steuerbelastung je nach Einkommensverteilung verändern.