Das Verhältnis aus Kosten und Einkommen wird im Schweizer Hypothekenwesen mit dem Begriff der Tragbarkeit zusammengefasst. Sowohl die Kosten als auch das Einkommen können für einen Monat oder für ein ganzes Jahr berechnet werden. Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Amortisationszahlungen werden in der Tragbarkeitsrechnung für selbstgenutztes Wohneigentum zu den Kosten gezählt.
Die Tragbarkeit wird meist in Prozent angegeben und ist auch unter dem Begriff des Tragbarkeitsgrades bekannt. Dieser ist dann besonders hoch, wenn das Einkommen klein ist, die Kosten aber gross sind. Ein Grundsatz, der auf den ersten Blick etwas kontraintuitiv wirken mag. Je höher der Tragbarkeitsgrad ist, umso schwieriger gestaltet sich das Tragen der Hypothek für den Käufer. Die Swiss-Banking-Richtlinien verlangen seit dem Jahr 2014, dass die Tragbarkeit für selbstbenutztes Wohneigentum „auf nachhaltigen Einnahme- und Ausgabekomponenten“ zu beruhen hat.
Wird der Hypothekarzins in Zeiten mit besonders tiefem Zinsniveau abgeschlossen, muss künftig mit Erhöhungen dieses Zines gerechnet werden. Der Tragbarkeitsgrad muss dann neu berechnet werden, wenn bonitätsrelevante Ereignisse aufgetreten sind. Um die Verlaufskurve des Einkommens in den nächsten Jahren abzuschätzen, müssen in die Berechnung auch Angaben wie mögliche Jobwechsel oder Familienplanung einfliessen. Die meisten Anbieter legen den maximal zugelassenen Wert des Tragbarkeitsgrades für selbstgenutztes Wohneigentum bei ungefähr 33% fest. Die jährlichen Kosten sollten also in der Schweiz nicht über einem Drittel des jährlichen Einkommens liegen. Die exakte Kalkulierung kann sich jedoch von Anbieter zu Anbieter unterscheiden: Die Berechnung erfolgt entweder mit dem Brutto- oder dem Nettoeinkommen, Vermögenserträge, Renten und Nebeneinkommen können unterschiedlich angerechnet werden. Gemäss der Richtlinien sind Zweiteinkommen nur im Fall einer Solidarschuldnerschaft anzurechnen.