Pensionskasse.

Pensionskassenlösungen für Unternehmen.

Unternehmen benötigen eine soldie und finanzierbare Pensionskassenlösung, um auf dem Arbeitsmarkt attraktiv für qualifizierte Mitarbeitende zu sein. Die Komplexität der beruflichen Vorsorge steigt von Jahr zu Jahr und unser Ziel als Ihr Broker ist es, dass Sie sich dank unserer Beratung und Unterstützung auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ihre Vorteile:

  • 1 Ansprechpartner

  • Erarbeitung optimaler Pensionskassenlösung für die Firma

  • Ausarbeitung von Optimierungsmöglichkeiten für Kaderpersonen

  • Regelmässige Überprüfung und Kontrolle der aktuellen Situation das ganze Jahr über

  • Erarbeitung und Unterbreitung von verschiedenen Lösungsvarianten

  • Beratung und Betreuung das ganze Jahr

  • Personalorientierungen zur beruflichen Vorsorge

BVG-Lösungen für KMU.

Die Wahl der richtigen Vorsorgelösung ist für viele Unternehmen ein zentraler Punkt, vor allem auch dann, wenn es um die Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden geht. Innerhalb der BVG-Versicherung können Sie zwischen einer Vollversicherung, einer Teil- und Autonomen- sowie 1e-Vorsorge-Lösung wählen:

Vollversicherung:

Die Vollversicherung bietet grösstmögliche Sicherheit, da alle Risiken durch eine Versicherungsgesellschaft getragen werden.

(Teil)autonome Versicherung:

Bei der (teil)autonomen BVG Lösung darf eine Anlagestrategie, welche im gesetzlichen Rahmen vom Stiftungsrat festgelegt wird, zur Mehrverzinsung des Altersguthabens genutzt werden. Die Pensionskasse muss auf das BVG-Kapital den aktuell gültigen Mindestzinssatz von derzeit 1% (Stand 2022) entrichten.

1e-Vorsorgelösungen:

Bieten Kadermitarbeitenden mit höherem Einkommen individuelle Lösungen in der Anlagestrategie, welche selbst mitbestimmt werden kann. Die Vorsorgelösung kann individuell pro versicherte Person angepasst werden.

Grundsätzlich sind verschiedene BVG Lösungs-Varianten möglich:

BVG Standard:

Für kleinere Firmen oder Neugründungen mit wenigen Mitarbeitenden sind standardisierte Lösungen möglich, welche kostengünstiger sind.

BVG Individual mit überobligatorischer Vorsorge:

BVG Individual mit überobligatorischer Vorsorge:

Je nach Grösse des Unternehmens und Anzahl Mitarbeitende kann in den meisten Fällen eine individuelle Lösung mit verschiedenen Plänen für jeweilige Mitarbeitergruppen festgelegt werden.

Die überobligatorische Vorsorge (Kaderversicherung) ergänzt den obligatorischen Teil des BVG und bietet besondere Leistungen z.B. für das Kader.

Es gibt viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten

  • Bildung von Kategorien wie z.B. mittleres Kader, höheres Kader, Geschäftsleitung

  • Gestaltung der Vorsorgeleistungen
    Das paritätische Organ, bestehend aus Unternehmens-Vertretern und Mitarbeitenden, legt die Vorsorgeleistungen fest, die den Branchen-Standards entsprechen müssen.

  • Erhöhung der Sparbeiträge – somit bessere Leistungen im Alter
  • Unterschiedliche Sparpläne – bis zu 3 Pläne sind möglich

  • Anpassung versicherter Lohn: z.B. ohne Koordinationsabzug und/oder Erhöhung der BVG-Lohnobergrenze
  • Beitragsaufteilung der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden

  • Anpassung des Koordinationsabzuges an den Beschäftigungsgrad bei Teilzeitmitarbeitenden

  • Koordination mit den Personenversicherungen (Koll. Krankentaggeld/Unfall-Zusatz) mit Optimierung der Wartefristen und Vermeidung einer Überversicherung

  • Benchmarking (Vergleich der Vorsorgeleistungen Ihrer Firma mit Mitbewerbenden)

  • Kompensation von Umwandlungssatzsenkungen
  • Vorsorge für Lernende

Folgende Punkte gilt es bei der Wahl der BVG-Lösung zu beachten:

Rentenumwandlungssatz.

Der Rentenumwandlungssatz ist derjenige Wert, mit welchem bei der Pensionierung das vorhandene Alterskapital in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Umwandlungssatz beträgt auf dem obligatorischen Altersguthaben der Pensionskasse zur Zeit 6.8% (Stand 2022).

Schweizer Pensionskassen müssen die Rente gem. BVG (Säule 2) zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Umwandlungssatz oder höher auszahlen. Für den überobligatorischen Sparteil (Säule 2b) gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum, somit variieren hier die Umwandlungssätze stark und sollten verglichen werden. Der Umwandlungssatz bei der freiwilligen Vorsorge ist je nach Pensionskasse und Vorsorgeplan unterschiedlich.

Beispiel: Wenn Sie bis zum Rentenalter 100’000 Franken Altersguthaben aufgebaut haben, erhalten Sie eine Rente von 6’800 Franken pro Jahr auf dem obligatorischen Guthaben.

Sicherheit der Stiftung und Deckungsgrad.

Der Deckungsgrad und seine Entwicklung sind ein Indiz für den Stand der Reserven und die Sicherheit einer Stiftung.

Risikoprämien, Verwaltungskosten.

Der Kostenfaktor ist ein wesentliches Element. Risikoprämien sind Prämien, welche für Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall der versicherten Person bezahlt werden. Die Verwaltungskosten können auch stark von Pensionskasse zu Pensionskasse abweichen. Deshalb werden diese Kosten von uns regelmässig verglichen und kontrolliert. In der Regel werden die Kosten vom Arbeitgeber und von den Arbeitnehmenden zu je 50% getragen. Zu Gunsten der Angestellten sind auch andere Beitragslösungen möglich und die Firma darf einen erhöhten Anteil der Abzüge übernehmen.

Verzinsung der Altersguthaben.

Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz auf BVG-Altersguthaben fest. Wichtig für den einzelnen Versicherten ist jedoch die effektiv gewährte Verzinsung der Pensionskassen auf dem jeweiligen Sparguthaben. Diese überobligatorischen Zinsausschüttungen sind erstaunlicherweise sehr unterschiedlich.

Es gibt noch weitere Punkte, die bei der Wahl der BVG-Lösung wesentlich sein können:

  • Lebenspartnerrente: Anspruchsberechtigungen gemäss Reglement
  • Begünstigungsregelung auf Todesfallkapitalien

  • Teilpensionierung: Anzahl maximal möglicher Schritte, Mindestpensums-Reduktion

  • Aufschub der Pensionierung: Weiterversicherung mit oder ohne Sparbeiträge möglich?

  • Unbezahlter Urlaub: Weiterversicherung der Risikoleistungen möglich?

  • Einkauf in die Pensionskasse: Kommt die Einkaufssumme im Todesfall wieder separat als zusätzliches Todesfallkapital zur Auszahlung?

  • Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen: Ab 40% oder bereits ab 25% Arbeitsunfähigkeit?

Als Versicherungsbroker beraten und begleiten wir Sie bei der Wahl der richtigen Pensionskassenlösung.

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Wir beraten Sie gerne.