Firmengründung.

Wir begleiten und coachen Sie
auf dem Weg zur Selbstständigkeit.

Wir begleiten und coachen Sieb auf dem Weg zur Selbstständigkeit.

Wir begleiten und coachen Sie auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Rundum für Sie da sind wir langfristig der richtige Partner an Ihrer Seite. Als unabhängige Firma, welche von Beginn an inhabergeführt ist, helfen wir bei offenen Fragen und greifen dabei auf unsere jahrelange Erfahrung zurück.

Wir sehen uns als Begleiter auf Ihrem Karriereweg und freuen uns über jedes Erfolgserlebnis neuer Firmen, welche wir auf irgendeine Art und Weise unterstützen konnten. Alle Start-up und KMU Kunden der 360 Consulting AG werden von uns aus jeglichen Branchen weiterempfohlen und bei Möglichkeit stets berücksichtigt – so sieht für uns eine erfolgreiche Zusammenarbeit aus.

Sie bekommen alles aus einer Hand und können sich voll und ganz auf Ihre neue Unternehmung konzentrieren. Wir freuen uns auf einen ersten Austausch und sind gespannt auf Ihre Firma!

Unser Angebot.

Von der Vorbereitung und notariellen Gründung über die Zusammenstellung der notwendigen Versicherungen bis hin zur steuerlichen Optimierung sind wir gerne Ihre Anlaufstelle und erledigen für Sie alle anstehenden Arbeiten.

Was benötigen Sie für Ihre Selbstständigkeit?

Gemeinsam mit Ihnen kümmern wir uns um die obenstehenden Themen, zeigen Ihnen zusammen mit unseren Partnern Lösungswege auf und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

  • Versicherung

  • Vorsorge

  • Buchhaltung

  • Bankverbindung

  • Finanzierungsmöglichkeiten

  • Rechtliche Beratung

  • Steuerberatung

  • Infrastruktur

Ihr Nutzen.

Sie bekommen alles aus einer Hand und können sich voll und ganz auf Ihre neue Unternehmung konzentrieren.

Alle Start-up und KMU Kunden der 360 Consulting AG werden von uns aus jeglichen Branchen weiterempfohlen und bei Möglichkeit stets berücksichtigt – so sieht für uns eine erfolgreiche Zusammenarbeit aus.

Was zeichnet uns aus?

Unabhängigkeit

Zusammen mit unserem Partner-Netzwerk können wir Ihnen über den gesamten Gründungsprozess die optimalen Lösungen anbieten.

Eine Ansprechperson

Sie werden von einer Ansprechperson von A bis Z begleitet und beraten.

Erfahrung

Wir durften bereits viele Kundinnen und Kunden bei der Gründung ihrer Firma begleiten und können von diesen wertvollen Erfahrungen profitieren.

Häufig gestellte Fragen rund um eine Firmengründung.

Der ideale Zeitpunkt zum Starten hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es ist ratsam, zu starten, wenn Sie einen soliden Geschäftsplan, ausreichende Finanzmittel und Marktkenntnisse haben.

Je nach Rechtsform der Firma erfolgt die Anmeldung in der Regel beim Handelsregister Ihres Kantons. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.

Die Wahl der Rechtsform hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Gemeinsam werden wir die Vor- und Nachteile abwägen und Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen unterstützen.

In der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Arten von Rechtsformen für Unternehmen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Merkmale einer Einzelfirma:

  • Es wird kein Startkapital benötigt.
  • Bei einer Einzelfirma muss der Nachname der gründenen Person im Firmennamen enthalten sein.
  • Eine Einzelfirma kann Angestellte haben. Bitte beachten Sie, dass u. a. die Pensionskassenpflicht für die Angestellten gilt.
  • Eine Einzelfirma mit einem Umsatz ab CHF 500’000.00 muss eine doppelte Buchhaltung führen. Darunter genügt von gesetzeswegen eine einfache Buchhaltung.
  • Bei einem erwarteten Umsatz unter CHF 100’000.00 muss eine Einzelfirma nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Möchte man den Satus als selbstständigerwerbend erhalten, ist eine Meldung bei der kantonalen Ausgleichskasse notwendig.
  • Bei einer Einzelfirma haftet der Inhaber für alle Schulden auch mit dem Privatvermögen.

Merkmale einer Kollektivgesellschaft:

  • Zwei oder mehrere natürliche Personen gründen eine gemeinsame Firma.
  • Die Kollektivgesellschaft ist keine juristische Person.
  • Kann unter eigenem Namen auftreten.
  • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit dem eigenen Vermögen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Gründungskapital: mind. CHF 20’000.00.
  • Kann durch mehrere Personen gegründet werden.
  • In einer GmbH sind alle angestellt, auch die Gründer.
  • Bezug der Pensionskasse für die Gründung nicht möglich.
  • Führung einer doppelten Buchhaltung ist Pflicht (Bilanz und eine Erfolgsrechnung, nebst den entsprechenden Anhängen).
  • Keine Haftung durch Privatvermögen. Nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Aktigengesellschaft (AG)

  • Gründungskapital: mind. CHF 100’000.00, Teilliberierung möglich ab CHF 50’000.00.
  • In einer AG sind alle, auch die Gründer, angestellt.
  • Bezug der Pensionskasse für die Gründung nicht möglich.
  • Buchhaltung: Doppelte Buchhaltung ist Pflicht (Bilanz und eine Erfolgsrechnung, nebst den notwendigen Anhängen).

Als Selbstständiger tragen Sie das volle unternehmerische Risiko. Dies beinhaltet unter anderem finanzielle, betriebliche, steuerliche und rechtliche Risiken.

Obligatorisch sind grundsätzlich die AHV/IV/EO-Beiträge und die Unfallversicherung. Empfehlenswert sind je nach Branche Betriebshaftpflicht, Krankentaggeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie allenfalls eine Cyberversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.

Ob Sie als Unternehmer in die Pensionskasse einzahlen müssen, hängt von Ihrer Rechtsform Ihrer Firma und Ihrer Anstellung im eigenen Unternehmen ab:

Einzelfirma:
Als Inhaber einer Einzelfirma sind Sie nicht verpflichtet, in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) einzuzahlen. Sie sind lediglich der AHV/IV/EO-Beitragspflicht unterstellt. Es kann jedoch sinnvoll sein, freiwillig in eine Pensionskasse einzuzahlen, um Ihre Altersvorsorge zu sichern.

GmbH & AG:
Wenn Sie in Ihrer eigenen GmbH oder AG angestellt sind, sind Sie verpflichtet, sich einer Pensionskasse anzuschliessen, da Sie als Arbeitnehmer gelten. Dies gilt sowohl für die Geschäftsführung als auch für alle anderen Angestellten des Unternehmens.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pensionskasse nur einen Teil der Altersvorsorge in der Schweiz darstellt, die sogenannte 2. Säule. Es ist ratsam, sich umfassend über die verschiedenen Säulen der schweizerischen Altersvorsorge zu informieren und entsprechend vorzusorgen.

Ein Pensionskassenbezug für die eigene Selbstständigkeit ist nur mit einer Einzelfirma möglich. Bei der Gründung einer AG oder GmbH ist ein Bezug nicht möglich. Zudem muss die kantonale Ausgleichskasse Ihnen bescheinigen, dass Sie tatsächlich selbstständig sind. Dafür benötigen Sie bereits mehrere unabhängige Kunden und zum Beispiel eigenes Marketingmaterial. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass Sie nach dem Bezug des Kapitals deutlich schlechtere Versicherungsleistungen haben, da die 2. Säule wegfällt.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die 2. und 3. Säule zu informieren. So können Sie entsprechende Vorsorgemassnahmen frühzeitig treffen, um Einkommenslücken im Alter zu vermeiden. Wir beraten Sie zum Thema Altersvorsorge und zeigen Ihnen entsprechende Lösungen auf.

Wir empfehlen, Reserven für mindestens sechs Monate auf der Seite zu haben, um laufende Kosten und unerwartete Ausgaben im Notfall decken zu können.

Die Gründungskosten variieren je nach Rechtsform und Kanton. Zu den Kosten gehören Gebühren für das Handelsregister, Kosten von Dienstleistern wie Banken, Notar und Versicherungen sowie mögliche Beratungskosten.

Die genauen steuerlichen Veränderungen hangen von der gewählten Rechtsform und Ihrem Geschäftsmodell ab. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile auf.

Die genaue Steuerbelastung kann je nach Kanton und Gemeinde variieren. Die wichtigsten Steuern, die ein Unternehmen in der Schweiz bezahlen muss, sind:

Gewinnsteuer:
Auf dem Gewinn, den ein Unternehmen erzielt, wird sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene eine Steuer erhoben.

Kapitalsteuer:
Diese Steuer wird auf dem Eigenkapital eines Unternehmens erhoben und ist kantonal und kommunal unterschiedlich.

Mehrwertsteuer (MWST):
Die Schweizerische Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer, die auf den meisten in der Schweiz verkauften Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen, die einen Umsatz von CHF 100’000 überschreiten, müssen sich registrieren und die MWST abführen.

Verrechnungssteuer:
Auf bestimmte Erträge wie Dividenden und Zinsen wird eine Verrechnungssteuer von 35 % erhoben. Diese Steuer kann jedoch unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet oder mit anderen Steuern verrechnet werden.

Stempelsteuern:
Es gibt zwei Hauptarten von Stempelsteuern in der Schweiz: die Emissionssteuer (auf der Ausgabe von neuen Aktien) und die Umsatzsteuer (auf den Handel mit bestimmten Wertpapieren).

Quellensteuer:
Für ausländische Mitarbeiter, die in der Schweiz arbeiten und leben, aber nicht in der Schweiz ansässig sind, wird die Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen.

Weitere Steuern:
Je nach Kanton und Gemeinde können weitere spezifische Steuern anfallen und je nach Tätigkeiten können auch Grundstückgewinnsteuern oder Immbiliensteuern anfallen.

Ja, wenn Sie eine juristische Person gründen oder als Einzelfirma einen bestimmten Umsatz überschreiten.

Je nach Rechtsform und Umsatz sind Sie zu einer einfachen oder doppelten Buchhaltung verpflichtet. Es ist wichtig, alle Geschäftsvorfälle korrekt und zeitnah zu erfassen und sich Rat von Fachpersonen zu holen.

Grundsätzlich müssen Gründer einer Einzelfirma kein separates Firmenkonto eröffnen. Ein separates Konto vereinfacht jedoch die Buchhaltung erheblich und reduziert den Aufwand, zum Beispiel für einen Treuhandpartner. Die Kosten für ein Firmenkonto halten sich in Grenzen und umfassen meist auch eine Firmenkreditkarte, um Zahlungen für Ihr Unternehmen zu vereinfachen.

Das Kapitaleinzahlungskonto dient speziell zur Einzahlung des Gründungskapitals, das benötigt wird, um eine AG oder GmbH zu gründen. Erst nach dem Eintrag des Unternehmens im Handelsregister können Sie über das Gründungskapital verfügen. Weitere Funktionen bietet das Kapitaleinzahlungskonto nicht. Ein Firmenkonto dient zur Abwicklung von Zahlungen für die Firma.

Bei allen Rechtsformen können Mitarbeitende angestellt werden. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass für Mitarbeitende andere Regeln gelten können als für Sie selbst. Wenn Sie eine Einzelfirma haben, dann sind Sie selbst von vielen Beitragspflichten befreit. Ihre Mitarbeitenden müssen Sie jedoch ordnungsgemäss versichern, sobald sie einen bestimmten Betrag verdienen. Dies beinhaltet insbesondere die Anmeldung bei der AHV und die Absicherung durch eine Unfallversicherung. Zudem könnten weitere Pflichten, wie die Anmeldung bei einer Pensionskasse, anfallen. Nicht-Einhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen führen und Sie könnten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit eines Mitarbeitenden privat haftbar gemacht werden.

Die 360 Consulting AG bietet eine umfassende Beratung und Begleitung ab dem Zeitpunkt der Gründung. Diese beinhaltet unter anderem regelmässige Check-Ups, steuerliche Beratung und Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen wie auch bei Themen zu Versicherung und Vorsorge.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir beraten Sie gerne.

Daniel Hänni

Wir sehen uns als Begleiter auf Ihrem Karriereweg und freuen uns über jedes Erfolgserlebnis neuer Firmen, welche wir auf irgendeine Art und Weise unterstützen konnten.

Bereit, Ihre Geschäftsidee in die Realität umzusetzen? Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch mit uns und lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt in Ihre unternehmerische Zukunft gehen! Wir freuen uns auf einen ersten Austausch und sind gespannt auf Ihre Firma.